104. DV SZZV auf schriftlichem Weg

 

Wegen der Corona-Pandemie findet die 104. DV des SZZV gemäss Artikel 27 der Covid-19-Verordnung 3 auf schriftlichem Weg statt. Die Unterlagen zur DV wurden wie üblich an die Kantonalverbände verschickt. Die Einzelmitglieder bestimmen ihre Delegierten selber und wenden sich für den Bezug der Unterlagen an die Geschäftsstelle des SZZV. Die Delegierten sind gebeten, ihren Stimmzettel zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Stimmrechtsausweis mit dem dafür vorgesehenen Rückantwortkuvert bis spätestens 31. März 2021 (Poststempel) an den SZZV zu schicken. Einsendungen auf elektronischem Weg oder verspätete Stimmabgaben können nicht berücksichtigt werden.

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