Geschulte Experten beurteilen die Herdebuchtiere nach einheitlichen Vorgaben. Die Punktierung der Tiere umfasst die Rassenmerkmale, das Format, die Gliedmassen, das Euter und die Zitzen. Bei den Burenziegen wird zudem die Bemuskelung bewertet.
Böcke müssen grundsätzlich bis und mit dem Alter von 4 Jahren vorgeführt und beurteilt werden. Mindestens eine Beurteilung muss im ersten Sprungjahr erfolgen. Böcke können bereits im Alter von mindestens 60 Tagen beurteilt werden. Böcke, bei welchen in einem Kalenderjahr (bis 4-jährig) keine Beurteilung vorhanden ist, verlieren ab 31.12. des Folgejahres die Zuchtberechtigung. Böcke, die über Jahre nicht beurteilt und eingesetzt werden, können später wieder eingesetzt werden, sofern sie im Sprungjahr eine Beurteilung vorweisen. Für Böcke älter als 4 Jahre ist die Exterieurbeurteilung freiwillig.
Die Beurteilung soll prinzipiell an regulären Schauen, Ausstellungen oder Märkten stattfinden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Bock, sofern er zur Zucht eingesetzt wird und in diesem Jahr noch nicht punktiert wurde, beurteilen lassen. Bitte beachten Sie, dass Nachkommen von Böcken, welche die Zuchtanforderungen nicht vollumfänglich erfüllen (u. a. Exterieurbeurteilungen), keinen bzw. keinen vollwertigen Abstammungs- und Leitungsausweis erhalten.
Weibliche Tiere inkl. Neuaufnahmen
4.4.1 Anerkennung der Jungziegen
Jungziegen von herdebuchberechtigten Eltern sind automatisch herdebuchanerkannt. Diese provisorische Herdebuchaufnahme dauert maximal 42 Monate. Um die definitive Herdebuchberechtigung zu erlangen bedarf es einer Exterieurbeurteilung.
4.4.2 Beurteilung / Mindestpunkte
a.) Zur Beurteilung einer Ziege muss sie grundsätzlich in Laktation stehen. Die erste offizielle Beurteilung kann frühestens 30 Tage nach dem ersten Wurf erfolgen.
Ziegen, die nicht in Laktation stehen, werden in den Positionen 4 und 5 resp. 5 (Burenziegen) wie folgt beurteilt:
- Erstpunktierte Ziegen: 2/2 resp. 2 (Burenziegen)
- Ziegen mit bestehender Punktierung: Milchziegen keine Beurteilung, ALP-Rassen Übernahme der bestehenden Note/n in den Positionen 4 und 5 resp. 5 (Buren).
b.) Sofern eine Beurteilung durchgeführt wird, müssen alle 5 Exterieurpositionen mindestens mit der Note 2 beurteilt sein (Note 1 = Ausschluss).
4.4.3 Neuaufnahmen
Bei allen Rassen können auch Ziegen ohne nachgewiesene Abstammung ins Herdebuch aufgenommen werden. Hierzu müssen sie aufgeführt und in allen Exterieurpositionen mindestens mit der Note 2 beurteilt werden.
Wichtig! Nutzen Sie für diese Beurteilungen die Schauen, Märkte und Ausstellungen!
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