Seit 2012 wurden im Rahmen von mehreren GefRa-Projekten Bockweiden im Berggebiet finanziell unterstützt. Diese Unterstützung ist seit 01.01.2019 von Seiten des SZZV nicht mehr möglich. Dennoch haben sich einige Bockweidenbetreiber dazu entschieden, weiterhin eine Bockweide zu betreiben und auch Böcke von anderen Züchterkollegen zu sömmern. Die Entschädigung für die Haltung während der Sommermonate erfolgt jedoch direkt zwischen dem Bockweidenbetreiber und dem Bockhalter. Die Höhe der Entschädigung ist ebenfalls zwischen den beiden Parteien zu beschliessen.
Falls Sie Interesse haben, finden Sie nachfolgend eine Liste mit den Bockweiden. Melden Sie sich direkt beim Bockweidenbetreiber Ihrer Wahl.