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Die Branche hat einen Entschädigungsrechner entwickelt. Dieser steht den kantonalen Ämtern für Jagd und Fischerei zur Verfügung, damit bei Nutztierrissen schweizweit ein einheitlicher Betrag ausbezahlt wird. Die aktuelle Tabelle «Entschädigungsansätze für Ziegen 2016» gilt weiterhin als Richtgrösse.
Seit 6. Januar 2020 müssen alle Geburten und Bewegungen von Schafen und Ziegen via www.agate.ch der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Sprungmeldungen sind nach wie vor im CapraNet zu erfassen oder via Sprungmeldeblatt dem SZZV mitzuteilen, ansonsten kann den Gitzi kein Vater zugeordnet werden und sie werden im CapraNet als Kreuzungstiere geführt. Die Nachmarkierungspflicht (mit einer 2. Ohrmarke) für Ziegen geboren vor dem 1. Januar 2020 ist definitiv aufgehoben. Bisher galt für diese Ziegen eine Übergangsfrist für die Nachmarkierung bis 31.12.2022.