Seit dem 21. April 2021 gelten neue Regeln für den Export lebender Tiere in die Mitgliedstaaten der EU. Halterinnen und Halter von Ziegen, die solche exportieren wollen, müssen ein Jahr vor dem Datum des Exports ein betriebseigenes Gesundheitsüberwachungsprogramm durchführen. Das betrifft Ziegen im Hinblick auf Tuberkulose.
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/import-und-export/export/tiere-und-tierprodukte/export-tiere-tierprodukte-eu.html
Für Fragen zum Vollzug, zu sanitarischen Anforderungen, Quarantäne usw. wenden Sie sich bitte an Ihren Amtstierarzt oder die zuständigen kantonalen Veterinärdienste.
Darüber hinaus sieht die EU eine Sonderregelung für das Verbringen von „bedrohten Landrassen“ vor. Unsere Schweizer Rassen erfüllen dieses Kriterium. Dazu ist erforderlich, dass der amtliche Tierarzt im TRACES-Zeugnis die Option „bedrohte Landrasse“ bestätigt.
Voraussetzungen:
- Tiere müssen aus einem Herdebuchbetrieb stammen
- Zuständige Behörde des Bestimmungsmitgliedstaates muss der Einfuhr vorher zustimmen
Der SZZV erhält regelmässig Anfragen von ausländischen Interessenten für den Kauf von Ziegen. Der SZZV selbst organisiert keine Exporte. Auf Wunsch können jedoch Kontaktdaten von Schweizer Herdebuchzüchtern vermittelt werden. Dazu wird eine Liste geführt. Falls Sie die Auflagen für den Export erfüllen und Sie am Export von Ziegen interessiert sind, melden Sie uns ihre Kontaktdaten, damit wir diese an interessierte Käufer weitergeben können.
Im Zusammenhang mit Ziegen-Exporten möchten wir Sie unter anderem auf folgende wichtige Punkte hinweisen:
- Preise direkt vereinbaren
- Kosten für sanitarische Untersuchungen, Tierarzt, Quarantäne, Traces-Zeugnis etc. miteinkalkulieren
- Anzahlung verlangen
- Export auf eigenes Risiko