Der grösste Unterschied besteht darin, ob Ihre Ziegen auf der Alp der Milchkontrolle unterzogen werden oder nicht. Wenn keine Milchkontrolle stattfindet, müssen die Ziegen nicht umgemeldet werden (gültig nur für Sommer 2019).
Wenn die Ziegen bereits auf dem Talbetrieb der Milchkontrolle unterzogen werden, so muss sichergestellt werden, dass die Milchkontrolle auf der Alp gewährleistet ist.
Es ist zu unterscheiden, ob alle Melkziegen eines Betriebes auf die Alp gehen oder nicht. Wenn alle verstellt werden, so kann lediglich der Kontrolleur gewechselt und der Begleitschein entsprechend versendet werden. Dazu melden Sie dem SZZV bitte vorgängig den Kontrolleur der Alp.
Wenn nur einzelne Ziegen den Betrieb Richtung Alp verlassen, so müssen diese entsprechend temporär auf den Alp-Betrieb umgemeldet werden. Es ist nicht möglich für einen Betrieb verschiedene Kontrolleure (Tal resp. Alp) zu erfassen.
Bitte melden Sie dem SZZV in diesem Fall frühzeitig, welche Ziegen in einen Sömmerungsbetrieb gehen. Wir benötigen nachfolgende Angaben:
Name Alp + Adresse
Name Hirt, ev. Telefonnummer
Milchkontrolleur bzw. Milchkontrolleurin (bei Milchkontrolleuren, die bis anhin nicht für den SZZV kontrolliert haben, ist die genaue Adresse zwingend)
Ohrmarkennummern Ziegen
Diese Angaben können Sie per Telefon, E-Mail oder Post mitteilen. Für Fragen oder bei Unklarheiten können Sie sich gerne an den SZZV wenden: Schweizerischer Ziegenzuchtverband SZZV, Schützenstrasse 10, 3052 Zollikofen, infoextra@szzv.ch, Tel. 031 388 61 11