Der SZZV unterstützt die Züchter bei der Überprüfung der Abstammung. Beim Kauf und Verkauf von Tieren haben Sie so die Sicherheit einer korrekten Abstammung. Die routinemässige Beprobung von Zuchtböcken gibt Ihnen zusätzliche Gewähr. Soll die Beprobung an einer Schau erfolgen, muss dies spätestens 30 Tage vor der Schau angemeldet werden.