Gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung des SZZV vom 11.03.2017 und dem «Reglement für Schauen, Märkte und Ausstellungen für Ziegen» (siehe auch Anhang Ausführungsbestimmungen Bockbeurteilung 4.2.1), müssen Böcke grundsätzlich bis und mit dem Alter von 4 Jahren vorgeführt und beurteilt werden. Mindestens eine Beurteilung muss im ersten Sprungjahr erfolgen. Böcke, bei welchen in einem Kalenderjahr (bis 4-jährig) keine Beurteilung vorhanden ist, verlieren ab 31.12. des Folgejahres die Zuchtberechtigung.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Bock, welcher im Kalenderjahr 2021 Ziegen belegt hat, über die erforderlichen Exterieurbeurteilungen verfügt. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte sofort an einen Experten des SZZV (Expertenliste siehe www.szzv.ch), um eine Punktierung noch bis spätestens am 31.12.2021 durchzuführen. Die Leistungen des Experten sind in diesem (Ausnahme-)Fall direkt durch den Bockhalter zu entschädigen.
Wir ersuchen Sie überdies, allenfalls noch ausstehende Sprungmeldungen umgehend zu erledigen.
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