Gitzi-Enthornung: Aus- und Weiterbildungskurse für Tierhaltende

Die heutige Gesetzgebung erlaubt es den Tierhaltenden, betriebseigene Jungtiere bis zum Alter von maximal 3 Wochen selber zu enthornen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende mehrstufige Ausbildung. Zusammen mit dem BGK setzt sich der SZZV dafür ein, dass die Tierhaltenden für diesen Eingriff korrekt aus- und weitergebildet werden.

Interessierte Personen, die noch über keinen Sachkundenachweis für die Gitzi-Enthornung verfügen, melden sich bitte möglichst rasch beim SZZV: info@szzv.ch oder 031 388 61 11 (vormittags). Die nächsten und vorläufig letzten Kursdaten finden Sie unter "Veranstaltungen".

Im Januar 2019 findet zudem ein Weiterbildungskurs für Tierhaltende statt, die bereits über einen SKN-Ausweis verfügen und nach wie vor Gitzi selber enthornen. Alle Personen, die in der Vergangenheit einen Theoriekurs zur Gitzi-Enthornung besucht haben, werden vom SZZV direkt angeschrieben.

Ursula Herren, SZZV